Informationen für Lizenzwerber und -nehmer im Ausland
Der erste Schritt in Richtung einer Lizenznahme ist das Ausfüllen eines ÖSD-Lizenzansuchens (Formular "Lizenzansuchen"),
das gemeinsam mit dem Lebensläufen
der vorgesehenen PrüferInnen an die ÖSD-Prüfungszentrale Wien gesendet werden
muss, wo es dem ÖSD-Kuratorium zur Prüfung vorgelegt wird. Folgende Voraussetzungen müssen vom Institut
in jedem Falle
erfüllt werden und sollten daher unbedingt im Lizenzansuchen vermerkt werden:
Voraussetzungen für die Erteilung einer ÖSD-Lizenz:
(1)Nachweis einer angemessenen sachlichen, räumlichen und personellen Ausstattung:
dazu gehören: angemessene technische Ausstattung
(z.B. Kassettenrecorder)
angemessene Klassenräume
einschlägig qualifizierte Lehrkräfte
(Unterrichtserfahrung, etc.)
(2)Ein Sprachkursangebot, das eine ausreichende Zahl von Prüfungskandidaten
erwarten lässt.
(3)Benennung einer für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Person zum Leiter (Status D)
bzw. Prüfungsvorsitzenden
des ÖSD-Prüfungszentrums, die durch die ÖSD-Prüfungszentrale eingeschult und mit allen Belangen
der Prüfung vertraut
gemacht wird.
(4)Prüfer, die das vorgeschriebene Anforderungsprofil (Merkblatt "Anforderungsprofil") erfüllen und die je nach Status (A oder C,
Merkblatt "Statusmöglichkeiten")
vorgeschriebene Prüferschulung absolviert haben.
Pro Institution müssen mindestens 2 LehrerInnen in einer 2-tägigen ÖSD-Prüferschulung zu ÖSD-PrüferInnen ausgebildet werden:
(5) Neben der Ausbildung der Lehrer gilt als weitere Bedingung auch die Bezahlung
einer jährlichen Lizenzgebühr:
Lizenzgebühren: je nach Vereinbarung
(Land) jährlich ca. 3.000 - 5.000 ATS
+ je nach Vereinbarung einmalig Prüferschulungskosten (Reisekosten, Spesen, Honorar)
Universitäten sowie bilinguale Schulen sind von der Lizenzgebühr befreit.
Wenn das Lizenzansuchen angenommen wurde und die Institution eine Lizenzvereinbarung mit dem ÖSD-Kuratorium und der ÖSD-Prüfungszentrale Wien abgeschlossen hat, sind laut der geltenden Lizenzrichtlinien des ÖSD folgende administrative und organisatorische Arbeiten von den Prüfungszentren zu übernehmen:
Aufgabenbereiche der ÖSD-Prüfungszentren:
a) Organisation:
Information und Beratung
Akquisition der Prüfungskandidaten
Inkasso der Prüfungsgebühren
Bereitstellung der Räumlichkeiten und ihrer Ausstattung (Kassettenrecorder, ev. Wörterbücher, ev. Papier, Ersatzschreibgeräte)
Rücksendung der Prüfungsunterlagen
Verteilung der Diplome
b) Prüfungsdurchführung:
Folgende Tätigkeiten sind von den ausgebildeten ÖSD-PrüferInnen zu übernehmen:
Status A-C:
Aufsicht und Durchführung schriftliche Prüfung
Aufsicht, Durchführung und Bewertung mündliche Prüfung
Status A: Bewertung schriftliche Prüfung
Status D: sämtliche Aufgaben werden von einem mobilen ÖSD-Team übernommen.
Termine:
Es werden jährlich bis zu sechs Prüfungstermine angeboten, die
vom Prüfungszentrum in Absprache mit der
ÖSD-Prüfungszentrale flexibel festgelegt werden können.
Anmeldung:
Die Anzahl der Prüfungsteilnehmer pro Stufe muss spätestens 6
Wochen vor dem Prüfungstermin der Prüfungszentrale Wien
bekanntgegeben werden. Eine Namensliste der Teilnehmer muss spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin
in Wien
einlangen (per FAX).
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren richten sich nach landesüblichen Sätzen und werden mit der ÖSD-Prüfungszentrale Wien vereinbart.
Festgesetzte Rückflüsse aus den Prüfungsgebühren an die
ÖSD-Prüfungszentrale (Abgabeprese*):
Status A: Fixbetrag (ca. 50% des Richtpreises)
Status D: Fixbetrag (100 % des Richtpreises)
mögliche Abweichungen in der Preisgestaltung:
a) wenn Prüfungsgebühr in Kurspreis inkludiert ist
b) wenn Prüfungsgebühr explizit ausgewiesen wird: +/- 20 % vom Richtpreis
*Abgabepreis: Fixbetrag pro Prüfung, der vom Prüfungszentrum
an die Prüfungszentrale abgegeben wird.