Was ist „Klarsprache“?

Weitere Informationen zur klarsprachlichen Gestaltung von (Rechts-)Texten:

Diese finden sich vor allem im angelsächsischen Sprachraum. Eine Liste von Links zu Internetseiten und zu Fachliteratur finden Sie unter den Menüpunkten „Links“ und „Literatur“.

* Hinweis: Diese Punkte folgen der Definition von „plain language“ auf der Internetseite: http://www.plainlanguage.gov/whatisPL/index.cfm

Was Texte in Klarsprache NICHT sind:

· Sie sind nicht in einer vereinfachenden (simplen) Sprache geschrieben, sondern in einer verständlichen Sprache;

· Sie reduzieren und vereinfachen den Inhalt nicht, sondern stellen ihn übersichtlich dar;

· Sie sind nicht für „einfache Leute“ gemacht, sondern für die größtmögliche Zahl von LeserInnen, denen ein sicherer Zugang zu den Texten ermöglicht werden soll.

· Sie sind weder „primitiv“ noch „banal“, sondern erfordern ein hohes Maß an Konzentration und sprachlicher Gestaltungskraft.

Es ist wesentlich einfacher, Einfaches kompliziert zu schreiben,
als Kompliziertes einfach.

Textfeld: Zentrale Elemente klarsprachlich gestalteter Texte sind:
Die Anordnung der Informationen folgt drei Prinzipien: Wichtiges vor weniger Wichtigem, Grundlegendes vor Speziellem,  Allgemeines vor Details; 
Die Informationen sind in übersichtliche Einheiten aufgeteilt;
Die Absätze sind nicht länger als 150 Wörter. Ihr Inhalt wird durch Überschriften deutlich gemacht.
Die sprachlichen Formulierungen orientieren sich an der Alltagsprache oder sind nahe an dieser;
Die Länge der Sätze beträgt idealerweise nicht mehr als 20 Wörter (maximal 25);
Die Sätze stehen bevorzugt im Aktiv, und vermeiden das Passiv; 
Fachsprachliche Begriffe werden umschrieben oder erklärt;
Die formale Seitengestaltung ist übersichtlich , sodass der Inhalt sofort erfasst wird. 
Textfeld: Definition: Klarsprache ist ein Verfahren, mit dem Texte für bestimmte Zielgruppen so gestaltet werden, dass die LeserInnen die Texte ohne zusätzliche Hilfe verstehen. Klarsprachlich verfasste Texte sind so geschrieben, dass die LeserInnen darin
die Informationen finden, die sie brauchen,
die Informationen verstehen, die sie finden und
sie für ihre Zwecke verwenden können.* 
Klarsprache wird als Gestaltungsprinzip daher vor allem auf geschriebene Texte angewendet. Die Anwendung auf gesprochene Texte ist jedoch ebenfalls möglich, vor allem, wenn es sich um monologische Texte handelt: Reden, Vorträge, Predigten, Ansprachen usw.  
Wichtig ist auch, dass die Gestaltung von Texten in Klarsprache immer die Kenntnisse und Bedürfnisse einer bestimmten Zielgruppe zur Grundlage hat. 
In Klarsprache geschriebene Texte, die für eine bestimmte Gruppe von LeserInnen verfasst wurden, sind daher nicht unbedingt für eine andere verständlich. (Beispiel: Ein Arztbrief für den Hausarzt wird wegen der medizinischen Fachbegriffe oft nicht vom Patienten verstanden.) 
Textfeld: Grundsätze für klarere Gesetze 
Die Politiker und die Verfasser von Gesetzestexten sollten bei der Entwicklung von Gesetzen die folgenden allgemeinen Grundsätze anwenden: 
Werden Sie nicht gesetzgeberisch tätig, wenn es nicht unbedingt sein muss.
Reduzieren Sie die Komplexität der Sachverhalte. Dies sollte bei der Entwicklung von Gesetzen und Richtlinien eine zentrale Zielsetzung sein.
Gesetze sollten nicht komplizierter sein als notwendig, damit die geplante Politik umgesetzt werden kann. 
Die Rechtsvorschriften sollten es den Betroffenen ermöglichen, zu verstehen, wie das Gesetz für sie gilt. 
Die Klarheit eines Gesetzestextes sollte im Verlauf seiner Entstehung wiederholt bewertet werden - von der Entwicklung des Gesetzesvorhabens bis zum Beschluss durch das Parlament. 
Aus: Clearer Laws: Quick reference Guide—Office of Parliamentary Counsel, Australische Bundesregierung)