Wir möchten Sie herzlich einladen, Mitglied von „Klarsprache.at —  Gesellschaft zur Förderung lesbarer Texte“ werden!

Die Vorteile einer Mitgliedschaft in der Klarsprache.at sind:

· Sie bekommen in regelmäßigen Abstanden Informationen in Form eines Newsletters bzw. Informationen zu aktuellen Aktivitäten der Gesellschaft.

· Sie haben die Möglichkeit, Veranstaltungen und Kurse von Klarsprache.at zu ermäßigten Preisen zu besuchen.

· Sie sind Teil einer Gemeinschaft von Sprachinteressierten, die sich aktuellen Fragen der Gestaltung von Texten widmen und sich damit intensiv auf vielfältige Weise auseinandersetzen.

Mitgliedsbeitrag pro Jahr:

Vollmitgliedschaft: Studierende, Schüler, Arbeitslose: 10 Euro

Vollmitgliedschaft: alle anderen: 25 Euro

Außerordentliche Mitglieder: 100 Euro und mehr (sind solche, die die Statuten anerkennen, den Vereinszweck fördern wollen und die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fordern.)

Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, werden, die die Statuten anerkennen und die Vereinsziele fördern wollen.

Wie erfolgt die Aufnahme in Klarsprache.at?

Die Anträge auf Mitgliedschaft sind per Email an den Vorstand zu richten, indem Sie das Antragsformular ausfüllen. Schicken Sie es im Anhang als Email an die folgende Adresse: klarsprache(at)klarsprache.at

Ihr Antrag muss von einem ordentlichen, außerordentlichen oder Ehrenmitglied für die Mitgliedschaft empfohlen werden. Wenn Sie kein Vereinsmitglied kennen, das Sie empfehlen könnte, ist es notwendig, dass Sie mit dem Antrag ein kurzes Motivationsschreiben mit Informationen über Ihre Person, Tätigkeit und Ihre Motivation zur Mitarbeit mitschicken.

Die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern wird vom  Vorstand entschieden. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von 3 Wochen nach der positiven Antwort des Vorstands einzuzahlen, die dann sofort wirksam wird und zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt. Juristische Personen müssen außerdem innerhalb eines Monats nach Aufnahme eine/n VertreterIn benennen.

Die Statuten des Vereins „Klarsprache.at“ können sie über diesen LINK herunterladen.